Geschichte & Rechtsstand

Am 20. April 1945 legte der damalige Führer und Reichskanzler Adolf Hitler fest, dass seine Reichsregierung von Berlin nach Schleswig-Holstein umziehen sollte. Lediglich Joseph Goebbels und Martin Bormann blieben als Regierungsmitglieder in der Reichshauptstadt.

Mit der Verkündigung des mit hoher Sicherheit von allen Seiten angenommenen „Ablebens“ von Adolf Hitlers am 30. April 1945 (Anmerkung: verschiedenen neueren alliierten Informationen zu Folge ist er vermutlich insgeheim entkommen und später über Argentinien in den Vatikan gereist und hatte dort noch bis in die 60/70iger Jahre im Unterschlupf gelebt) wurde durch den Reichsleiter Martin Bormann die Rechtsnachfolge per Funktelegramm eingeleitet.

Danach sollte Großadmiral Dönitz als Reichspräsident und Oberbefehlshaber der Wehrmacht fungieren. Großadmiral Dönitz sah sich selbst nicht als Reichspräsident, da der Reichspräsident nach seiner Auffassung entsprechend der Verfassung vom Volk gewählt werden mußte. Er sah sich als Staatsoberhaupt und Oberkommandierender der Wehrmacht (Rundfunkansprache 01. Mai 1945) und bildete sofort eine geschäftsführende Reichsregierung, und begann ab dem 03. Mai 1945 die NSDAP und deren Machtstrukturen deutscherseits aufzulösen.

Sitz der geschäftsführenden Reichsregierung war am Ende bis 23. Mai 1945 die Marineschule in Flensburg-Mürvik.

Am 07. Mai 1945 kapitulierte die Deutsche Wehrmacht auf Befehl von Großadmiral Dönitz nach Westen, nachdem zahlreiche und ernsthafte deutsche Angebote von 1941 bis 1944 über eine friedliche Regelung von dieser Seite ausgeschlagen wurden. Am 08. Mai 1945 kapitulierte die Deutsche Wehrmacht auf Befehl von Großadmiral Dönitz dann auch vor den Vier Mächten und somit auch nach Osten.

Eine Kapitulation des Deutschen Reiches selbst, gab es nicht.

Die Regierung Dönitz wurde zunächst von den Militärbefehlshabern anerkannt, bis dann auf Betreiben von Winston Churchill ab dem 17. Mai 1945 eine „Abkühlung“ eintrat. Am 20. Mai 1945 traf in Flensburg ein russisches Kriegsschiff ein, deren Vertreter im Auftrag des Josef W. Stalin der geschäftsführenden Reichsregierung einen Sonderfrieden in den Grenzen von 1939 (!) anbot.

Dieses Angebot gab es schon einmal im März 1945 über die Botschaft in Schweden.

Die Meinungen in der geschäftsführenden Reichsregierung waren geteilt. Schließlich beschloß Großadmiral Dönitz und seine Regierung, das Angebot Stalins abzulehnen, was Dönitz später als den schwersten Fehler seines Lebens bezeichnete.

Unmittelbar nach der Ablehnung des Angebotes von Josef W. Stalin wurde Großadmiral Dönitz und die geschäftsführende Reichsregierung am 23. Mai 1945 von alliiertem Militär ohne richterlichen Haftbefehl verhaftet.

Damit hörte die tatsächliche Amtstätigkeit des Staatsoberhauptes und der geschäftsführenden Reichsregierung auf und das Deutsche Reich war ohne institutionalisierter Organe nicht mehr handlungsfähig.

Der völkerrechtliche Status des Deutschen Reiches selbst wird aber davon nicht berührt.Quellen: Großadmiral Dönitz, Erklärung von Bad Mondorf Juli 1945; Graf Schwerin von Krosigk, Die letzten Tage der Reichsregierung; RA Roeder Dokumentationen und Briefwechsel. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, wurde allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst handlungsunfähig.

Mit der Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland durch die Siegermächte am 05. Juni 1945 (Amtsblatt Alliierter Kontrollrat, Ausgabe vom 30. April 1946, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 bis 11 deutsche Fassung) ist das Deutsche Reich, der Staat der Deutschen, nicht untergegangen, sondern nur unbefristet (d. h. nicht fristlos) als ranghöchste Gebietskörperschaft handlungs-unfähig gestellt geworden.

Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der „obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland“, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 ff.) völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt, nicht die Annektierung Deutschlands bewirke. (BVG U 2 BVR 373/83 von 1987)

Der Alliierte Kontrollrat wollte Deutschland mit Hilfe deutscher Staatssekretäre regieren. Eine besondere Rolle sollte dabei der Reichsverkehrsminister Dr. Ing. Julius Dorpmüller spielen, der zugleich Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn war: Dieser Mann war kein Nationalsozialist. Er war der einzige Minister, der der Reichsregierung schon vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten angehörte. Leider verstarb er im Juli 1945.

Schon bald kam es zwischen den Regierungen der Siegermächte zu Differenzen, die die geplante Regierung Deutschlands durch den Alliierten Kontrollrat verhinderten. Am 20. März 1948 stellte die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat ein. Seitdem ist das oberste Regierungsorgan der Vier-Mächte für Deutschland bis auf untergeordnete Teilbereiche nicht mehr handlungsfähig.

In der Folgezeit kam es zur Gründung und zum Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Siegermächte haben ihre Besatzungsrechte bis auf ihre Rechte in Berlin und in Bezug auf Deutschland als Ganzes nach und nach modifiziert.

Jahrzehntelang versuchte die Bundesrepublik Deutschland, die Rechtshoheit des Deutschen Reiches zu übernehmen; sie scheiterte am Widerstand der Alliierten. Durch die Haltung der deutschen Politiker der Bundesrepublik Deutschlands ist bis heute die friedensvertragliche Lösung nicht hergestellt. Fremde Truppen stehen immer noch auf deutschem Boden. Die deutschen Ostgebiete stehen unter fremder Verwaltung.

Mit dem Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik kam es zu einer Reorganisation der Deutschen Reichsbahn als „Deutsche Bundesbahn“ auf dem Territorium der Bundesrepublik und als volkseigenes Unternehmen „Deutsche Reichsbahn“ auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik.

Auf dem besonderen Territorium Groß-Berlin verblieb die Deutsche Reichsbahn unter Vier- Mächte-Verwaltung. Nach der politischen Spaltung der Stadt ist der West-Teil zunehmend in das Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik, der Ost-Teil zunehmend in das Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik einbezogen worden .

Im Ostsektor galt diese Entwicklung auch für die Deutsche Reichsbahn; in den Westsektoren blieb es bei der Vier-Mächte-Kontrolle der Deutschen Reichsbahn, für die das bis Kriegsende geltende Reichsrecht fortgalt, soweit es nicht durch die Siegermächte aufgehoben war.

Diese Entwicklung führte schließlich dazu, daß sich die Deutsche Reichsbahn in Berlin (West) zu einem „Restgebiet des Deutschen Reiches“ entwickelte, dem niemand Beachtung schenkte.

Dies änderte sich im Jahre 1980, als sich rund 2000 nichtkommunistische Reichsbahner in Berlin (West) von der Reichsbahnleitung im Ost-Sektor Berlins lösten, die den besonderen Rechtstatus der Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) verändern wollte: Dieser Status beruhte unter Vier-Mächte-Kontrolle auf fortgeltendem Reichsrecht, die Reichsbahnleitung im Ost-Sektor der Stadt wollte dagegen das für das Volkseigene Unternehmen der Deutschen Demokratischen Republik „Deutsche Reichsbahn“ geltende Recht auch in Berlin (West) einführen.

In dieser Situation wandten sich die Reichsbahner in Berlin (West) an die Alliierten und bauten unter Mitwirkung des Reichsbahn-Obersekretärs Dr. hc. jur. Ebel, Wolfgang Gerhard Günter die legale Verwaltungsorganisation der Deutschen Reichsbahn in Berlin (West) wieder auf. Mit Wissen und Billigung des SHAEF-Gesetzgebers übernahm Dr. hc. jur. Ebel ohne technische und personelle Mittel zunächst kommissarisch das Amt des Generaldirektors der Deutschen Reichsbahn.

Da dieses Amt gemäß § 4 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbahn vom Reichsverkehrsminister in Personalunion ausgeübt wurde, lag es im Interesse der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands nahe, über den Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn eine Reorganisation der Obersten Reichsorgane zu versuchen.

So übernahm Dr. hc. jur. Ebel mit Wissen und Billigung des SHAEF-Gesetzgebers auch das Amt des Reichsverkehrsministers als Chef der Deutschen Reichsbahn.

Durch den damaligen US-Hochkommissar in Deutschland und zugleich Botschafter bei der Bundesrepublik Deutschland, Seine Exzellenz Richard Burt, wurde Dr. hc. jur. Ebel, Wolfgang Gerhard Günter beauftragt, mit Wirkung zum 08. Mai 1985 in Rechtsnachfolge für den im Juli 1945 an einer Krankheit verstorbenen Reichsverkehrsminister Dr. Ing. Dorpmüller, unter Beachtung allen Alliierten- und Reichsrechts das ständige Reichszentralorgan Reichsministerium für Transport-, Umweltschutz-, Energie- und Verkehrswesen zu errichten.

Nachdem auf diese Weise das Amt des Reichsverkehrsministers wiederhergestellt war, konnte man an die Wiederherstellung der Reichsregierung denken.

Dazu wurde durch Dr. hc. jur. Ebel gemäß § 3 des fortgeltenden Reichsministergesetz vom 27. März 1930 der entsprechenden Amtseid schriftlich beim US- Hochkommissar in Deutschland mit Wirkung vom 08. Mai 1985 geleistet.

Weiterhin führte Dr. hc. jur. Ebel, Wolfgang Gerhard Günter den Auftrag aus, eine entsprechende Ernennungs- urkunde zu formulieren, durch den US-Hochkommissar in Deutschland genehmigen zu lassen und am 12. September 1985 im Beisein von Zeugen beider Seiten in der Brandenburghalle des Abgeordnetenhauses von Berlin, dem damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Eberhard Diepgen zu übergeben, der diese genehmigte Ernennungsurkunde annahm.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunde von Dr. hc. jur. Ebel an den Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Herrn Eberhard Diepgen, unterließen er und sein Senator des Innern, Herrn Heinrich Lummer, sowie des Senators für Finanzen in Berlin, alles, um den nunmehr dienstverpflichteten Reichsminister für Transport-, Umweltschutz-, Energie- und Verkehrswesen amtlich und öffentlich anzuerkennen und ihm die rechtmäßig zustehenden Amtshandlungs-, Besoldungs- und Entschädigungsrechtsansprüche zu bezahlen. Dies hätte durch den Senator für Finanzen in Berlin aus dem bestehenden Treuhandvermögen des reichsverfassungsrechtlichen Staates Deutsches Reich in Berlin bezahlt werden müssen.

Wegen dieser Unterlassungen hat Dr. hc. jur. Ebel am 20. Oktober 1985 während der Tagung der Gesellschaft für Deutschlandpolitik im Deutschen Reichstag in Berlin beim dort anwesenden Sonderminister des US Department of State Berlin, Seiner Exzellenz John C. Kornblum, gegen diese Unterlassungen des Regierenden Bürgermeisters und seiner Senatoren, Beschwerde erhoben.

Seine Exzellenz bat den Reichsminister daraufhin, ihm an ein Fenster zu folgen, an dem der Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik, wie auch der Bundesnachrichtendienst die Beschwerde und die Antwort mithören können.

Der Sonderminister des US Department of State Berlin antwortete, daß es der Richtigkeit entspricht, das die Vereinigten Staaten von Amerika unter Beachtung der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin, den Reichsminister für Transport-, Umweltschutz-, Energie- und Verkehrswesen Dr. hc. jur. Ebel als Rechtsnachfolger für den früheren Reichsverkehrsminister genehmigt haben und es von daher sein gutes Recht ist, klagen zu dürfen, – doch es auch zugleich – da beide deutsche Seiten das Völker- und Menschenrecht brechen –, seine Pflicht sei, klagen zu müssen.

Im Februar 1987 wurde durch Telefonat des US Department of State Berlin, vertreten durch die Protokollabteilung, diese vertreten durch die Leiterin, Miß Robensen, der amtierende Reichsminister für Transport-, Umweltschutz-, Energie- und Verkehrswesen darüber informiert, daß es nunmehr an der Zeit sei, daß das reichsverfassungsrechtliche Deutsche Reich wiederherzustellen ist.

Zu diesem Zwecke ist in Handlung für den fehlenden Reichspräsidenten ein zeitweiliges Reichsverfassungsorgan Kommissarisches Büro des Reichspräsidialamtes und ein weiteres in Handlung für den fehlenden Reichskanzler zeitweiliges Reichsverfassungsorgan Kommissarische Reichsregierung zu errichten.

Der Reichsverkehrsminister sollte demnach die Funktionen des fehlenden Regierungschefs, also des Reichskanzlers übernehmen, um eine kommissarische Reichsregierung bilden zu können. Da der Reichskanzler in Abwesenheit des Reichspräsidenten diesen vertritt, mußte der amtierende Reichsverkehrsminister noch die Funktionen des abwesenden Reichspräsidenten übernehmen, um die obersten Reichsorgane wieder herzustellen und das Deutsche Reich handlungsfähig zu machen.

Zur Wahrnehmung dieser beiden Funktionen wurde mit Wissen und Billigung des US Department of State Berlin, in Anlehnung an das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 01. August 1934, die Zeitweilige Oberste Reichsbehörde „Der Generalbevollmächtigte“ geschaffen und einstweilen mit dem bereits als Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn und Reichsverkehrsminister amtierenden Dr. hc. jur Ebel, Wolfgang Gerhard Günter besetzt.

Der nunmehr Generalbevollmächtigte und Reichskanzler erhielt gleichzeitig den Auftrag, einen Vorschlag zu erarbeiten, die Reichsverfassung und die Preußische Verfassung entsprechend so zu ändern, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 46 erfüllt wird.

Er tat dies in dergestalt, daß aus allen Bundesstaaten nunmehr Reichsländer und Glieder des Reiches wurden. Der überarbeiteten Verfassungen von Preußen und dem Reich wurden 1987 von der Seite der drei Westmächte zugestimmt und auf entsprechendes Antragen, die entsprechenden Ausfertigungen auch dem Russischen Stadtkommandanten von Berlin am Standort Berlin-Karlshorst und dem Chef der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland am Standort Wünsdorf persönlich durch Dr. hc. jur Ebel übergeben.

Das Sozialgericht Berlin ( Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) stellte im Urteil einer Negationsklage vom 19.5.1992 die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung, der Kommissarischen Regierung des Landes Freistaat Preußen und des Magistrats von Groß- Berlin fest.

In einer Unterredung mit dem Sonderbeauftragten des US-Außenministeriums Ernst Matscheko am 16. Januar 1999 wurde angeregt:

1. Eine Klage sollte beim UN-Gerichtshof gegen der BRD eingereicht werden.

2. Eine Sonderbotschafterin ist bei den Vereinten Nationen zu ernennen und zu errichten.

3. Die Existenz und die Aktivitäten der Kommissarischen Reichsregierung sollten weltweit veröffentlicht werden.

Die Existenz und Aktivitäten des Kommissarischen Reichsregierung wurden im Jahre 2000 durch das Magazin 2000 Plus in einem Sonderheft europaweit veröffentlicht und durch Christopher Bollyn von American Free Press im Jahre 2003 weltweit vorgestellt. Die Sonderbotschafterin ist im November 2000 ernannt worden und war mehrere Male in New York zur Übergabe von Unterlagen bei den UN-Sichererheitsratsmitgliedern.

Die Klage beim UN-Gerichtshof in Den Haag ist noch offen.

Reichskanzler Ebel richtete am 28. März 2003 ein Schreiben unter dem Zeichen DR CK I/2. I.59-1-02/01 an die UNO, mit unter anderem, der Forderung, einen Sondergerichtshof für Deutschland in New York zu errichten, welchem die UNO nicht folgte, da der UN- Gerichtshof in Den Haag vorhanden ist.

Im Schriftwechsel mit dem Headquaters United States European Command im Juni 2003 wird durch die Verwendung der besatzungsstatutenrechtlich richtigen Anschrift

German Reich,

Provisional Government,

Reich Chancellor,

Königsweg 1,

1000 Berlin-Zehlendorf 1

durch das US-EUCOM die Existenz und Handlungsfähigkeit des Staates 2tes Deutsches Reich, der Kommissarischen Regierung und des Reichskanzlers unterstrichen.

An der herrschenden Rechtsauffassung in der Bundesrepublik Deutschland vorbei, wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Dezember 2004 und im Januar 2005 die Existenz und Handlungsfähigkeit des Staates 2tes Deutsches Reich anerkannt. Dies erfolgte durch die Generalbundesanwaltschaft mittels der postalisch richtig bezeichneten Anschrift :

Deutsches Reich, Komm. Regierung

-Der Reichskanzler-

provisorischer Amtssitz

Königsweg 1

W-1000 Berlin Zehlendorf 1 .

Im Dezember 2006 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung des Deutschen Reiches und das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Preußischen Verfassung eingereicht bei allen zwölf entsprechenden Adressaten eingereicht.

Darauf antwortete am 04. Januar 2007 das Sekretariat von Tony Blair und bestätigte die Annahme der Schreiben.

Da die Echtheit dieses Schreibens in der BRD angezweifelt wurde, wurde im Januar 2011 noch einmal eine Bestätigung eingeholt.

Ende des Jahres 2011 ereilte Dr. hc. jur. Ebel das Schicksal eines Herzinfarktes mit mehreren Minuten Herzstillstand, mit dessen Folgen er seitdem unablässig zu kämpfen hat.

Er konnte reanimiert werden und wurde entsprechend weiter am Leben gehalten und war anschließend im wesentlichen in der Lage elementaren Lebensbedürfnisse auch wieder selbst besorgen.

Ab ~ 2013 verstritt sich die unter Dr. hc. jur. Ebel errichtete und geführte Kommissarische Reichsregierung zuletzt selbst und die Verwaltung des reaktivierten Reichs ging in eine längere Leerphase über. Ein Putsch und eine gewisse Abspaltung unter dem damaligen Reichsinnenminister Frank Uwe Kaleta und dem neu eingerichteten und auch alliierterseits abgesegneten Reichsrat führten ab dieser Zeit zum raschen Aus der gesamten Handlungsfähigkeit der Reichsregierung.

Bereits 2004 hatte der Generalbevollmächtigte und Reichskanzler Dr. hc. jur. Ebel Frau Marina Werner als seine Stellvertreterin eingesetzt. Sie war somit seit seiner Emeritierung nunmehr Generalbevollmächtigter und Reichskanzler, fühlte sich aber zunehmend zeitlich und anderweitig nicht in der Lage, diesen Ämtern gerecht zu werden.

Der schlechte und immer wieder schwankende Gesundheitszustand des alliierterseits genehmigten Generalbevollmächtigten und Reichskanzlers Dr. hc. jur Ebel und die ständigen Konflikte mit den eigenen Ministern trieben Dr. hc. jur. letzten Endes in den Tod.

Er verstarb im späten Dezember 2014 und wurde im Frühjahr 2015 auf dem katholischen Friedhof im Berliner Bezirk Tempelhof beigesetzt.

Verschiedene Minister als auch Reichsrichter(innen) versuchten sich seit dieser Zeit an der Rechtsnachfolge von Dr. hc. jur. Ebel. Zuletzt hatte Reichsrichterin Tietsch, Dagmar eine Notregierung übergangshalber bei den Alliierten beantragt und erfolgreich geführt.

Seit dem Tod von Dr. hc. jur. Ebel trauern sehr viele Menschen um ihn, denn seine menschlichen und juristischen Leistungen als deutscher Beamter des Reichs, juristischer Experte, Katalysator und juristischer Mentor zur Überwindung des damals in den 1980iger Jahren defakto noch existenten alliierten Kalten Kriegs samt der dann 1989′ möglich gewordenen und mit Dr. hc. jur. Ebel in die Wege geleiteten Grenzöffnung und „Wiedervereinigung“ Deutschlands übersteigen vermutlich sogar bei weitem noch die von Staatsmännern wie Karl dem Großen, Otto von Bismarck und Friedrich II (Friedrich dem Großen) für uns alle erzielten Errungenschaften.

Quelle und Verweis: Eigene Recherchen sowie folgende auf Dr. hc. jur. Ebel’s eigener Texte basierende Zusammenfassung von Kapitänleutnant und Ingenieur Volker Ludwig. http://deutscher-reichsanzeiger.info/wp-content/uploads/2021/06/Deutsches-Reich-Gov-_Zusammenfassung-vom-ehem-Reichsbank-Leiter-Kapitaenleutnant-Volker-Ludwig_2014_compressed-1.pdf